Neue Parkgebührenordnung
Herausgegeben: 03/26/2010 von Ines Hirt Pressesprecherin
Der Stadtrat beschloss in seiner heutigen Sitzung eine neue Parkgebührenordnung. Diese trägt der Neuordnung des Parkregimes in der Zittauer Innenstadt (Umrüstung der gebührenpflichtigen Parkflächen von Parkuhren auf Parkscheinautomaten, Reduzierung der gebührenpflichtigen Parkzeiten seit Januar 2010) Rechnung und tritt ab dem 1. Mai in Kraft. Gleichzeitig wird die besondere Bedeutung des Marktplatzes als städtebauliches Ensemble und zentraler Mittelpunkt der Stadt hervorgehoben.
Was wird sich ändern?
Neben den Tarifgebieten 1 (Innenstadt) und 2 (Außenbereiche – außerhalb des „Grünen Ringes“) wird als Sondertarifgebiet der Markt ausgewiesen.
Die zu entrichtenden Parkgebühren in den Tarifgebieten 1 und 2 bleiben unverändert:
Tarifgebiet 1: 0,20 € / 15 Minuten (0,80 € in der Stunde)
Tarifgebiet 2: 0,20 € / 30 Minuten (0,40 € in der Stunde)
Allerdings erhöht sich die Tageshöchstgebühr in den Tarifgebieten 1 und 2 von bisher 3,00 € auf 5,00 €.
Auf dem Markt (bisher Bestandteil des Tarifgebietes 1) ist ab Mai 1,00 € je angefangene Stunde zu bezahlen. Einen Höchstbetrag für Langzeitparker wie in den anderen Tarifgebieten gibt es nicht. Somit erhöht sich die Parkgebühr auf dem Markt um 0,20 € je Stunde, wobei die zu entrichtende Mindestgebühr von 0,20 € auf 1,00 € steigt.
Unverändert bleibt die Gebührenfreiheit für die ersten 15 Minuten Parkdauer im gesamten Stadtgebiet (alle Tarifgebiete).
Bereits im Januar hatte die Stadt Zittau die Anregung von Gewerbetreibenden und Händlern zur Steigerung der Attraktivität der Zittauer Innenstadt aufgegriffen und die gebührenpflichtige Zeit auf den Parkplätzen im gesamten Stadtgebiet verkürzt.
Parkgebühren sind seitdem zu entrichten:
Montag bis Freitag
09:00 – 18:00 Uhr (bis Ende 2009: 07:00 – 19:00 Uhr)
Samstag
09:00 – 13:00 Uhr (bis Ende 2009: 07:00 – 13:00 Uhr)
Ansprechpartner für Ihre Rückfragen ist Herr Michael Hiltscher, Bürgermeister, Tel. 03583 / 752 330.
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Parkgebühren in Zittau
